| Gesetzliche Vorgaben und Nutzungsmöglichkeiten für den betrieblichen Datenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass für besonders schutzwürdige Daten mit Personenbezug eine Vorabkontrolle eingeführt wird. Bis zum Ende der Übergangsfrist musste jedes Unternehmen nach dem BDSG Verfahrensverzeichnisse implementiert haben. Diese Frist ist am 23.05.2004 abgelaufen! Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder. Im Fachseminar erfahren Sie, welche Vorgaben die neue Gesetzgebung für die Einführung von Verfahrensverzeichnissen gibt.
Inhalt
- Funktion und Inhalt eines Verfahrensverzeichnisses
- Europarechtliche Vorgaben bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
- Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und die Rolle des bDSB
- Folgen fehlender oder mangelhafter Verfahrensverzeichnisse
- Durchführung einer Vorabkontrolle in der Praxis
- Rechtswirkungen und Anrufung der Aufsichtsbehörde
Besuchen Sie auch unser Vertiefungsseminar am Folgetag:" Implementierung von Verfahrensverzeichnissen und Vorabkontrollen"
http://www.ffd-seminare.de/veranstaltungen/seminare/seminar/verfahrensverzeichnis-und-vorabkontrolle/vertiefung/implementierung-von-verfahrensverzeichnissen-und-vorabkontrollen.html?tid=33251
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