Neuerungen im Datenschutz - Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
Der Bundestag hat am 03.07.2009 die Novellierung des BDSG verabschiedet. Die Änderungen sind umfangreich und betreffen u.a. die Bereiche: – Verwendung von Verbraucherdaten zu Werbezwecken – Stärkung der Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Erweiterung der Leitlinie zur Datensparsamkeit und -vermeidung.
In diesem Intensiv-Seminar werden aktuell die gesetzgeberischen Aktivitäten zum Datenschutz dargestellt und vertieft. Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikations- und Telemediengesetz stehen im Vordergrund. Auch die praktisch bedeutsamen Bereiche wie die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien sowie deren Verwendung für Werbezwecke werden hinsichtlich der rechtlichen Neuerungen aufgezeigt.
Inhalt
Aktuelle Änderung des BDSG zur werblichen Nutzung und Handel personenbezogener Daten – Was ist noch erlaubt?
Gesetzesänderungen im Bereich Datenschutz und Scoring
Neuer Kündigungsschutz des bDSB
Neue Entwicklungen im Arbeitnehmer-Datenschutz: Der neue § 32 BDSG
Neues im Bereich Telekommunikation und Telemedien
Aktuelle Rechtsfragen zum internationalen Datenverkehr
Erweiterter Schutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Kündigungsschutz und Fortbildungsanspruch