Neuerungen im Datenschutz - Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
Der Bundestag hat am 03.07.2009 die Novellierung des BDSG verabschiedet. Die Änderungen sind umfangreich und betreffen u.a. die Bereiche: – Verwendung von Verbraucherdaten zu Werbezwecken – Stärkung der Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Erweiterung der Leitlinie zur Datensparsamkeit und -vermeidung.
In diesem Intensiv-Seminar werden aktuell die gesetzgeberischen Aktivitäten zum Datenschutz dargestellt und vertieft. Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikations- und Telemediengesetz stehen im Vordergrund. Auch die praktisch bedeutsamen Bereiche wie die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien sowie deren Verwendung für Werbezwecke werden hinsichtlich der rechtlichen Neuerungen aufgezeigt.