Inhalte und Zielsetzung Das neue Berufsbild qualifiziert alle in der Aus- und Weiterbildung Beschäftigten Personalentwicklungsprozesse im Unternehmen zu analysieren, zu planen und zu gestalten. Damit werden zahlreiche neue Tätigkeitsfelder eröffnet, z. B. die Übernahme von Team- und Bereichsleitungen, Aufgaben im Bildungsservice von Bildungsträgern, die Organisation von Aus- und Weiterbildungen in kleineren und mittleren Unternehmen. Mit einer breiten pädagogisch-praktischen Kompetenz können künftige Berufspädagogen anspruchs-volle Qualifizierungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung selbständig konzipieren, planen, durchführen und steuern.
Lehrgangsinhalte: Grundlegende Qualifikationen: · Basismodul 1: Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse; didakti-sche Aufbereitung und Umsetzung von Lern- und Qualifizierungsprozessen · Basismodul 2: Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses · Basismodul 3: Marketing, Controlling, Qualitätsmanagement in der Aus- und Weiterbildung; markt- und kundengerechte Aufbereitung von Bildungsprozessen · Basismodul 4: Lernende beurteilen und prüfen, Kompetenzen feststellen; Ent-wicklung, Auswahl und Einsatz von Prüfungsordnungen und Beurteilungssystemen
Spezifische Qualifikation: · Aufbaumodul: Aufgaben und Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtun-gen; Beratung von Ausbildungsbetrieben und Weiterbildungsstätten bei der Per-sonalentwicklung sowie bei der Auswahl und Einrichtung von Bildungsmaßnahmen
Zielgruppe und Voraussetzungen Zielgruppe dieser Aufstiegsfortbildung sind in erster Linie Personen, die als Ausbilder/-in, Trainer/-in, Dozent/-in, Ausbildungsmeister/-in, Coach u. ä. in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind und sich im Bereich moderner, berufspädagogischer Methoden und Ausbildungsstrukturen weiterqualifizieren und professionalisieren möchten.
Voraussetzungen für die Zulassung zur IHK-Fortbildungsprüfung sind · eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum/r Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, In-dustrie-, Fach- oder Handwerksmeister/-in oder eine vergleichbare Fortbildung und eine anschließend mindestens zweijährige Berufspraxis oder · ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine abgeschlossene staatlich aner-kannte zweijährige Fachschulfortbildung und eine anschließende mindestens zwei-jährige Berufspraxis oder · eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsbe-ruf und eine anschließende mindestens sechsjährige Berufspraxis und eine erfolg-reich abgelegte Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung oder eine ver-gleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation oder · wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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