| Mit qualifiziertem Zertifikat, Inhalte gemäß aktuellen vfdb-Richtlinien
Gem. § 3 Abs.1 ArbSchG ff. hat jedes/r Unternehmen/Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutz Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Der betriebliche Brandschutzbeauftragte - eine vom Unternehmen/Arbeitgeber benannte Person - übernimmt zumeist diese Aufgabe. Er berät und unterstützt das Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes. Ist kein Brandschutzbeauftragter bestellt, bleibt die Geschäftsführung/Verwaltungsleitung allein für den Brandschutz verantwortlich.
Ausdrücklich vorgeschrieben ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bei: 1. Geschossflächen von mehr als 5.000 qm (Industriebaurichtlinie) 2. Verkaufsstätten, die größer als 2.000 qm sind (Verkaufsstättenverordnung)
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten lohnt sich, da nahezu alle Feuerversicherungen einen Prämienrabatt gewähren, wenn im Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist.
Inhalt
- Lehrgangsinhalte nach der Vorgabe der anerkannten vfdb-Richtlinien
- Wir bilden Sie zum fachkundigen Brandschutzbeauftragten aus
- Lernen Sie in einem Zertifikatslehrgang Ihre vielfältigen Aufgaben kennen und erwerben Sie damit das erforderliche Rüstzeug
- Profitieren Sie von den Erfahrungen bekannter Brandschutzexperten
- Besichtigung einer Feuerwache und/bzw. der brandschutzrelevanten Bereiche großer Unternehmen
- Feuerlöschübungen
- Experimentalvortrag: Demonstration der Brandgefahren
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